Vertragsgrundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Housekeeping, Objektservice, Estate Care und vereinbarte Nebenleistungen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
SeeGlanz wird betrieben von der Mähringer Beteiligungs- und Beratungs GmbH. Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Mähringer Beteiligungs- und Beratungs GmbH und ihren Auftraggebern. Verbraucher ist, wer den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Leistungsdarstellungen auf der Website sind unverbindlich. Eine über die Website vorbereitete E-Mail ist lediglich eine Anfrage und führt noch nicht zu einem Vertrag. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige übereinstimmende Erklärung. Verbraucher erhalten die für ihren Vertrag erforderlichen Informationen und Unterlagen vor Abgabe ihrer verbindlichen Vertragserklärung.
3. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Für Inhalt und Umfang des Auftrags sind in dieser Reihenfolge maßgeblich: die Auftragsbestätigung beziehungsweise das individuelle Angebot, das objektspezifische Leistungsverzeichnis, ergänzende objektbezogene Vereinbarungen, diese AGB und die gesetzlichen Regelungen. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
4. Leistungsumfang
SeeGlanz schuldet ausschließlich die vereinbarten Leistungen und den vereinbarten Objektstandard. Ein bestimmter wirtschaftlicher Vermietungs- oder Belegungserfolg ist nicht geschuldet. Technische Facharbeiten, Schädlingsbekämpfung, Gefahrstoffsanierung und Leistungen außerhalb des bestätigten Umfangs werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig sind.
5. Mitwirkung und sichere Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen sicheren Zugang, zutreffende Buchungs- und Zeitdaten, funktionsfähige Anschlüsse, geeignete Zugangsmittel, Materialinformationen und sichere Arbeitsbedingungen bereit. Besondere Oberflächen, Allergien, Gefahrenquellen, Tiere, Alarmanlagen, Kameras und sensible Bereiche sind vor dem Einsatz mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet, soweit der Auftraggeber sie zu vertreten hat.
6. Schlüssel, Zugangscodes und Vertraulichkeit
Überlassene Schlüssel, Transponder und Zugangscodes werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Übergabe und Rückgabe können dokumentiert werden. Verlust, Fehlfunktion oder ein Verdacht auf unbefugte Kenntnis werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Zugangscodes, Gästedaten und Objektinformationen sind vertraulich zu behandeln. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 14.
7. Termine, Zeitfenster und kurzfristige Einsätze
Einsatzfenster ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Same-Day-Wechsel, Feiertagseinsätze und kurzfristige Aufträge bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Ist ein Einsatz wegen nicht bereitgestellten Zugangs, unzutreffender Belegungsdaten oder unsicherer Arbeitsbedingungen nicht möglich, informiert SeeGlanz den Auftraggeber unverzüglich. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
8. Leistungsprüfung und Mängel
SeeGlanz prüft die ausgeführten Arbeiten nach dem vereinbarten Objektstandard. Offensichtliche Abweichungen sollen möglichst unverzüglich gemeldet werden, damit eine zeitnahe Prüfung und – soweit möglich und zumutbar – Nacherfüllung erfolgen kann. Eine verspätete Meldung lässt gesetzliche Rechte von Verbrauchern unberührt. Bei akuten Problemen vor einer Anreise ist der vereinbarte Notfallkontakt zu nutzen.
9. Foto-QA und Dokumentation
Soweit vereinbart oder zur Dokumentation eines konkreten Vorfalls erforderlich, erstellt SeeGlanz objektbezogene Qualitätsfotos ohne unnötige personenbezogene Inhalte. Zweck, Zugriffsberechtigung, Übermittlung und Löschfrist ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Datenschutzinformationen. Fotos werden nicht zu Werbezwecken verwendet, sofern hierfür keine gesonderte Erlaubnis vorliegt.
10. Koordination von Fachbetrieben
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, vermittelt oder koordiniert SeeGlanz lediglich den Kontakt und Termin mit einem Fachbetrieb; der Vertrag über dessen Leistungen kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Fachbetrieb zustande. SeeGlanz übernimmt in diesem Fall keine Gewähr für die Leistung des Fachbetriebs. Beauftragt SeeGlanz einen Dritten im eigenen Namen, wird dies vorab einschließlich der voraussichtlichen Kosten und Zuständigkeiten vereinbart.
11. Notfallmaßnahmen
Besteht eine konkrete Gefahr für Personen oder das Objekt und ist der Auftraggeber beziehungsweise der vereinbarte Notfallkontakt nicht rechtzeitig erreichbar, darf SeeGlanz angemessene und verhältnismäßige Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung veranlassen. Hierzu können insbesondere die Benachrichtigung von Feuerwehr, Polizei, Hausverwaltung oder einem geeigneten Fachbetrieb gehören. Fremdkosten trägt der Auftraggeber, soweit die Gefahr nicht von SeeGlanz zu vertreten ist.
12. Preise, Zusatzaufwand und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot bestätigten Preise. Verbraucher erhalten vor der Beauftragung Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und zwingender Zusatzkosten. Nicht vorhersehbarer Zusatzaufwand wird vor seiner Ausführung abgestimmt, soweit nicht eine unaufschiebbare Notfallmaßnahme nach Ziffer 11 erforderlich ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13. Stornierung, Verschiebung und höhere Gewalt
Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen werden im individuellen Angebot vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten Pauschalen nur, soweit sie transparent, angemessen und wirksam vereinbart wurden; der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt zulässig. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund nicht beherrschbarer Ereignisse, soweit sie die andere Partei unverzüglich informiert und die Auswirkungen so gering wie zumutbar hält.
14. Haftung
SeeGlanz haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
15. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Einsatzrhythmus und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Soweit SeeGlanz personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Kunden verarbeitet, wird vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass übermittelte Gästedaten, Bildaufnahmen und sonstige personenbezogene Informationen rechtmäßig bereitgestellt werden dürfen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der zwingende Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird. Gerichtsstandvereinbarungen gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand
Stand: 25. September 2026.
